§1 Geltung

1. Für die Vermietung von Veranstaltungstechnik gelten die folgenden Bedingungen. Der Mieter erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Vermietung von Veranstaltungstechnik beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich.

2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von DJ DOG.

  

§2 Vertragsabschluss

1. Angebote vovon DJ DOG sind stets unverbindlich und freibleibend.

2. Alle Verträge kommen erst mit Ausführung der Lieferung bzw. Abholung zustande.

3. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben vorbehalten.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug ist DJ DOG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.

 

§3 Mietzeit

1. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung bzw. bei Abholung der Geräte beim Kunden und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung bzw. bei Rückgabe beim Kunden durch den Kunden.

 

§4 Preise und Kautionen

1. Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Brutto-Preise in Euro inklusive Verpackung und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Preisänderungen auf Grund von z.B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2. Kautionen werden dem Mieter nach Rückgabe der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt.

3.  Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe des vertraglichen Tages-Mietpreises / Tagesmietpreis lt. Preisliste pro Tag der Verspätung  fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Negativbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.

4. Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so wird de Vermieter die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen, bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte kaufen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten, bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet. Übersteigen die Reparaturkosten, bzw. der Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände die Kaution, so wird dem Kunden die Differenz unverzüglich in Rechnung gestellt. Für die Ausfallzeit des Gerätes wird eine Tagesmietgebühr von 50% (fünfzig Prozent) pro Tag berechnet.

5.Bei nicht zurückgebrachten oder verspätet abgegebenen Geräten wird eine Tagesmietgebühr von 100% (einhundert Prozent) pro Tag berechnet.

 

§5 Stornierung / Kündigung

1. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung).

2. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart.

4. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:
      bis 30 Tage vor Mietbeginn  5% der Gesamtvergütung
      bis 14 Tage vor Mietbeginn 10% der Gesamtvergütung
      bis 7 Tage vor Mietbeginn 20% der Gesamtvergütung
      bis 2 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung

5. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.

 

§6 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter hat sofort nach Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und im Schadensfalle sofort dem Vermieter zu kontaktieren.

2. Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er haftet für aufkommende Schäden mittelbarer und unmittelbarer Natur (s. auch Punkt 4. Preise und Kautionen).

3. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

§7 Mängel und Beanstandungen

1. Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind dem Vermieter unverzüglich nach Erhalt der Lieferung telefonisch oder per eMail mitzuteilen. Der Mieter überprüft daher sofort nach Erhalt die Geräte auf Unversehrtheit und Vollständigkeit.

2. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung des Vermieterrs (per Telefon oder e-Mail) über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.

§8 Haftungsausschlüsse

1. Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. 2. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere:
2.1.Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B. wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden, wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern, wegen Wartungsarbeiten oder wegen unvorhersehbarer Verzögerungen der Anlieferung.
2.2. Auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes.
2.3. Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne.
2.4. Etwaige Ansprüche Dritter (z.B. GEMA bei öffentlichen Veranstaltungen), gehen zu Lasten des Veranstalters!

§9 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen haben bar bei Lieferung der Waren oder per Vorausüberweisung bei Lieferung an den Kunden zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten.

 

§10 Leistungen des Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.

§11 Sonstiges

1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte (z.B. zu Werbezwecken) ist nicht vorgesehen und nicht statthaft. 


§12
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Tambach - Dietharz.

2. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen DJ DOG und dem Veranstalter unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Tambach - Dietharz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen DJ DOG und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

  

Torsten Volknant 2011

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Kontakt

  DJ DOG
  Torsten Volknant
  Sontraer Str. 8
  99897 Tambach-Dietharz
   
Telefon  036252 46220
Handy  0151 5888 1883
Fax  036252 46222
Mail info@djdog.info

 

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